Sollstellung ohne Zutun
Miete und Vorauszahlung aus dem Vertrag werden jeden Monat als offener Posten eingestellt. Eine Staffelmiete nach § 557a BGB wechselt zum Stichtag von selbst.
Die vereinbarte Miete wird jeden Monat fällig gestellt. Eingänge kommen über die Bankanbindung herein oder du trägst sie ein; Teilbeträge und offene Reste stehen am Mietverhältnis.
Nach § 556b Abs. 1 BGB ist die Miete zu Beginn des Monats fällig. Deshalb entsteht die Sollstellung jeden Monat aus dem Mietvertrag, und jede Zahlung findet ihren offenen Posten.
Miete und Vorauszahlung aus dem Vertrag werden jeden Monat als offener Posten eingestellt. Eine Staffelmiete nach § 557a BGB wechselt zum Stichtag von selbst.
Eine eingegangene Miete trägst du mit Datum am offenen Posten ein. Ein Teilbetrag stellt den Monat auf teilbezahlt, der Rest bleibt sichtbar.
Einnahmen und Ausgaben erfasst du als Umsatz an der Immobilie. Von dort ordnest du sie einem Mieteingang oder einer Kostenposition zu.
Mit der Bankanbindung kommen die Umsätze deines Kontos automatisch in IVDesk an. Ein eindeutiger Mieteingang wird dem offenen Monat direkt zugeordnet, alles andere liegt als Vorschlag bereit. Mehr zur Bankanbindung
Beispieldaten
IVDesk vergleicht jeden Umsatz mit den offenen Posten: Eingänge mit den Sollstellungen der Mietverhältnisse, Ausgaben mit den Kostenpositionen der Immobilie. Passt beides zusammen, liegt ein Vorschlag bereit, den du mit einem Klick übernimmst oder selbst zuordnest.
Ein Eingang wird dem offenen Monat des passenden Mietverhältnisses zugeordnet. Auch ein Teilbetrag findet seinen Platz, der Rest bleibt als offener Posten stehen.
Eine Ausgabe wird der passenden Kostenposition zugeordnet, aus der später die Abrechnung entsteht. 19 Kostenarten geben die Struktur vor, von der Grundsteuer bis zur Instandhaltung.
Du verschickst die Zahlungserinnerung mit einem Klick am offenen Posten. Sie geht per E-Mail an den Mieter und nennt Betrag und Fälligkeit. Der Posten bleibt offen, bis die Zahlung eingeht und zugeordnet ist.
Beispieldaten
Leg ein Haus oder eine Wohnung an, lade die Rechnungen vom letzten Jahr hoch und sieh, was die Vorprüfung dazu sagt.