Heizkostenabrechnung 70/30: Rechner nach HeizkostenV
Verteile die Heizkosten eines Hauses auf die Wohnungen – nach Verbrauch und Fläche, mit einem Verbrauchsanteil zwischen 50 und 70 %. Mit Rechenweg für jede Wohnung.
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Heizkosten nach Verbrauch und Fläche verteilen
Ergebnis
4.800,00 € Heizkosten, davon 3.360,00 € nach Verbrauch und 1.440,00 € nach Fläche.
| Einheit | Grundanteil | Verbrauchsanteil | Summe |
|---|---|---|---|
| Wohnung EG | 468,00 € | 1.072,06 € | 1.540,06 € (32,1 %) |
| Wohnung 1. OG | 576,00 € | 1.490,43 € | 2.066,43 € (43,1 %) |
| Wohnung DG | 396,00 € | 797,51 € | 1.193,51 € (24,9 %) |
| Zusammen | 1.440,00 € | 3.360,00 € | 4.800,00 € |
Rechenweg
- Die Heizkosten von 4.800,00 € werden zu 70 % nach Verbrauch und zu 30 % nach Fläche verteilt (§ 7 Abs. 1 HeizkostenV).
- Verbrauchsteil: 70 % von 4.800,00 € = 3.360,00 €. Der Grundanteil ist der Rest: 1.440,00 €.
- Grundanteil je m²: 1.440,00 € ÷ 200 m² = 7,2000 € je m².
- Verbrauchsanteil je Verbrauchseinheit: 3.360,00 € ÷ 2.570 = 1,3074 € je Verbrauchseinheit.
- Wohnung EG: 65 m² ergeben 468,00 €, 820 Verbrauchseinheiten ergeben 1.072,06 € – zusammen 1.540,06 € (32,08 %).
- Wohnung 1. OG: 80 m² ergeben 576,00 €, 1.140 Verbrauchseinheiten ergeben 1.490,43 € – zusammen 2.066,43 € (43,05 %).
- Wohnung DG: 55 m² ergeben 396,00 €, 610 Verbrauchseinheiten ergeben 797,51 € – zusammen 1.193,51 € (24,86 %).
- Gerundet wird auf ganze Cent; Rundungsreste gehen einzeln an die Einheiten mit dem größten Nachkommarest. Die Summe aller Anteile ergibt genau 4.800,00 €.
Gut zu wissen
- Für Gebäude, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1994 nicht erfüllen, mit Öl oder Gas beheizt werden und deren freiliegende Leitungen überwiegend gedämmt sind, schreibt § 7 Abs. 1 Satz 2 HeizkostenV 70 % nach Verbrauch vor.
- Den Grundanteil darfst du statt nach Wohnfläche auch nach umbautem Raum oder nach der Fläche der beheizten Räume verteilen (§ 7 Abs. 1 HeizkostenV). Für Warmwasser gilt dieselbe Spanne (§ 8 HeizkostenV).
- Wird nicht verbrauchsabhängig abgerechnet, darf der Mieter seinen Anteil um 15 % kürzen (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV). Bei einem Mieterwechsel ist eine Zwischenablesung nötig (§ 9b HeizkostenV).
Ohne Gewähr. Die Berechnung ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Ein Teil nach Verbrauch, der Rest nach Fläche.
Die Heizkostenverordnung verlangt, dass Heizkosten zum größeren Teil nach dem erfassten Verbrauch verteilt werden: mindestens 50, höchstens 70 % (§ 7 Abs. 1 HeizkostenV). Der Rest, der Grundanteil, wird nach der Wohn- oder Nutzfläche verteilt.
Anteil einer Wohnung = Grundanteil × Fläche ÷ Gesamtfläche + Verbrauchsanteil × Verbrauch ÷ Gesamtverbrauch
Im Beispiel oben: 70 % von 4.800,00 € sind 3.360,00 € nach Verbrauch, die übrigen 1.440,00 € nach Fläche. Die Wohnung im ersten Obergeschoss hat 80 von 200 m² und 1.140 von 2.570 Verbrauchseinheiten – sie trägt 576,00 € Grundanteil und 1.490,43 € Verbrauchsanteil.
Welcher Verbrauchsanteil gilt?
Die Wahl zwischen 50 und 70 % trifft der Gebäudeeigentümer (§ 6 Abs. 4 HeizkostenV). 70 % sind Pflicht in Gebäuden, die die Wärmeschutzverordnung von 1994 nicht erfüllen, mit Öl oder Gas beheizt werden und deren freiliegende Leitungen überwiegend gedämmt sind (§ 7 Abs. 1 Satz 2). Für Warmwasser gilt dieselbe Spanne (§ 8 HeizkostenV).
Gerundet wird auf ganze Cent
Der Verbrauchsteil wird kaufmännisch gerundet, der Grundanteil ist der Rest. Danach gehen Rundungsreste einzeln an die Einheiten mit dem größten Nachkommarest. So ergeben alle Anteile zusammen genau die Heizkosten, ohne einen Cent Abweichung.
IVDesk teilt die Heizkosten in der Nebenkostenabrechnung mit derselben Formel – den Verbrauch aus den Ablesungen der Wärmezähler, die Fläche aus der Einheit.
Quellen
- § 6 HeizkostenV Pflicht zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung
- § 7 HeizkostenV Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme
- § 8 HeizkostenV Verteilung der Kosten der Versorgung mit Warmwasser
- § 9b HeizkostenV Kostenaufteilung bei Nutzerwechsel
- § 12 HeizkostenV Kürzungsrecht, Übergangsregelung
Amtliche Fassungen bei gesetze-im-internet.de.
Häufige Fragen
Was bedeutet 70/30 bei der Heizkostenabrechnung?
70 % der Heizkosten werden nach dem erfassten Verbrauch verteilt, 30 % nach der Wohn- oder Nutzfläche. Wer viel heizt, zahlt mehr; der Flächenanteil deckt die Kosten, die auch ohne Heizen anfallen. Zulässig ist jede Aufteilung zwischen 50/50 und 70/30 (§ 7 Abs. 1 HeizkostenV).
Wann muss ich 70 % nach Verbrauch abrechnen?
Wenn das Gebäude das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1994 nicht erfüllt, mit Öl oder Gas beheizt wird und die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind (§ 7 Abs. 1 Satz 2 HeizkostenV). Dann sind 70 % Pflicht.
Darf ich den Verbrauchsanteil selbst festlegen?
Innerhalb von 50 bis 70 % ja, die Wahl liegt beim Gebäudeeigentümer (§ 6 Abs. 4 HeizkostenV). Ändern kann er sie nur aus den dort genannten Gründen, etwa nach einer Modernisierung, und nur mit Wirkung zum Beginn eines Abrechnungszeitraums.
Was passiert, wenn nicht nach Verbrauch abgerechnet wird?
Der Mieter darf seinen Anteil an den Heiz- oder Warmwasserkosten um 15 % kürzen (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV). Die Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung steht in § 6 HeizkostenV.
Wie rechne ich die Heizkosten bei einem Mieterwechsel?
Mit einer Zwischenablesung zum Tag des Wechsels (§ 9b Abs. 1 HeizkostenV). Der Verbrauchsanteil folgt der Ablesung, der übrige Teil wird nach Gradtagszahlen oder nach Tagen auf alten und neuen Mieter aufgeteilt (§ 9b Abs. 2). Die Aufteilung nach Tagen rechnet der Umlagerechner. Was beim Auszug sonst gilt, steht im Ratgeber Nebenkostenabrechnung nach Auszug.
Noch etwas nachrechnen?
Fristrechner Nebenkostenabrechnung
Bis wann die Abrechnung beim Mieter sein muss, nach § 556 Abs. 3 BGB, und wie viele Tage dir bleiben.
Zum RechnerUmlagerechner
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Zum RechnerCO2-Kostenaufteilung
Welchen Teil der CO2-Kosten Vermieter und Mieter tragen, nach dem Stufenmodell des CO2KostAufG.
Zum RechnerHeizkosten verteilen, ohne Tabelle.
In IVDesk stellst du den Verbrauchsanteil an der Kostenposition ein. Verbrauch und Fläche kommen aus deinem Bestand, das Ergebnis steht im PDF jedes Mietverhältnisses.
- 50 bis 70 % nach Verbrauch, Vorgabe 70 %
- Verbrauch aus den Ablesungen der Wärmezähler
- Bei Mieterwechsel zählt der Zählerstand zum Stichtag