Frist der Nebenkostenabrechnung berechnen
Gib das Ende des Abrechnungszeitraums ein und sieh, bis zu welchem Tag die Abrechnung beim Mieter sein muss – nach § 556 Abs. 3 BGB, taggenau gezählt.
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Bis wann muss die Abrechnung beim Mieter sein?
Ergebnis
Die Abrechnung muss bis spätestens 31.12.2026 beim Mieter sein.
Rechenweg
- Der Abrechnungszeitraum endet am 31.12.2025.
- Nach § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB muss die Abrechnung dem Mieter bis zum Ablauf des zwölften Monats nach dem Ende des Abrechnungszeitraums zugehen.
- Der letzte Tag des Zeitraums zählt dabei nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB); die Frist endet an dem Tag des zwölften Folgemonats, der dieselbe Zahl trägt (§ 188 Abs. 2 BGB).
- Die Frist endet am 31.12.2026.
- Bis dahin bleiben 72 Tage (Stand 20.10.2026).
Gut zu wissen
- Maßgeblich ist der Zugang beim Mieter, nicht das Absenden. Plane die Postlaufzeit ein und halte den Zugang nachweisbar fest.
- Nach Fristablauf kannst du keine Nachzahlung mehr verlangen, es sei denn, du hast die Verspätung nicht zu vertreten. Ein Guthaben des Mieters musst du trotzdem auszahlen.
- Der Mieter hat seinerseits zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung Zeit, Einwendungen mitzuteilen (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB).
Ohne Gewähr. Die Berechnung ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Zwölf Monate ab dem Ende des Zeitraums.
Nach § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB muss die Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach dem Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden. Wie diese zwölf Monate gezählt werden, regeln die §§ 187 und 188 BGB:
- Das Ende des Abrechnungszeitraums ist das Ereignis, mit dem die Frist beginnt. Sein Tag zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB).
- Die Frist endet mit dem Tag des zwölften Folgemonats, der dieselbe Zahl trägt (§ 188 Abs. 2 BGB): Zeitraumende 31.12.2025, Fristende 31.12.2026; Zeitraumende 30.06.2025, Fristende 30.06.2026.
- Gibt es diesen Tag im letzten Monat nicht, endet die Frist am letzten Tag dieses Monats (§ 188 Abs. 3 BGB): Zeitraumende 29.02.2028, Fristende 28.02.2029.
Endet der Zeitraum am 28.02. vor einem Schaltjahr, rechnet der Rechner mit dem 28.02. des Folgejahrs, nicht mit dem 29.02. Wer diesen Tag einhält, ist in jedem Fall rechtzeitig.
Maßgeblich ist der Zugang beim Mieter. Die verbleibenden Tage zählt der Rechner bis einschließlich des letzten Tags der Frist, vom heutigen Datum aus.
IVDesk rechnet die Frist mit derselben Regel: an jeder Abrechnung erscheint der Hinweis der Vorprüfung, sobald die Frist näher rückt. Wie die Abrechnung entsteht, zeigt die Seite Nebenkostenabrechnung.
Häufige Fragen
Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung für 2025 beim Mieter sein?
Läuft der Abrechnungszeitraum vom 01.01. bis 31.12.2025, muss die Abrechnung dem Mieter bis zum 31.12.2026 zugehen (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB). Für einen anderen Zeitraum rechnet der Rechner oben das Datum aus.
Zählt das Absenden oder der Zugang beim Mieter?
Der Zugang. Die Abrechnung muss innerhalb der Frist beim Mieter ankommen; ein Brief, der am letzten Tag zur Post geht und im neuen Jahr eintrifft, ist zu spät. Halte den Zugang nachweisbar fest, etwa per Einwurf-Einschreiben oder mit einer Empfangsbestätigung.
Was passiert, wenn die Abrechnungsfrist abgelaufen ist?
Eine Nachzahlung kannst du dann nicht mehr verlangen, es sei denn, du hast die Verspätung nicht zu vertreten (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB). Die Abrechnung schuldest du trotzdem, und ein Guthaben des Mieters musst du auszahlen. Gewahrt ist die Frist nur mit einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung; was dazugehört, steht im Ratgeber Formelle Fehler in der Nebenkostenabrechnung.
Gilt die Frist auch, wenn nicht nach Kalenderjahr abgerechnet wird?
Ja. Die zwölf Monate laufen ab dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums, egal wann er beginnt. Der Zeitraum selbst darf höchstens ein Jahr umfassen (§ 556 Abs. 3 Satz 1 BGB).
Wie lange hat der Mieter Zeit, der Abrechnung zu widersprechen?
Zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Mehr zu allen drei Fristen steht im Ratgeber Fristen der Nebenkostenabrechnung.
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