Vorlage

Mieterhöhung Vorlage: Musterschreiben nach § 558 BGB

Ein Schreiben, mit dem du die Zustimmung zur Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete verlangst: mit Platzhaltern, vier Begründungsvarianten, Kappungsgrenze, Fristen und einer Zustimmungserklärung zum Abtrennen.

PDF · Stand 15.10.2026 · Download nach der Anmeldung

Seite 1 des Musterschreibens: Briefkopf mit Platzhaltern, Betreff Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB, Tabelle mit bisheriger und neuer Nettokaltmiete und die Begründungsvarianten Mietspiegel, Vergleichswohnungen und Gutachten
Seite 1: das Schreiben mit Mietaufstellung und Begründung

Was drinsteht

  • Briefkopf, Anschrift aller Mieter und Betreff mit Bezug auf § 558 BGB
  • Bisherige und neue Nettokaltmiete als Tabelle, Vorauszahlungen unverändert
  • Begründung in vier Varianten: Mietspiegel, drei Vergleichswohnungen, Gutachten, Mietdatenbank
  • Kappungsgrenze, Zustimmungsfrist, Beginn der neuen Miete und Sonderkündigungsrecht
  • Zustimmungserklärung des Mieters als eigene Seite
  • Hinweisseite mit Voraussetzungen und Fristen an einem Beispiel
Worauf es ankommt

Ein Verlangen, das hält.

Eine Mieterhöhung auf die Vergleichsmiete ist keine Mitteilung, sondern die Bitte um Zustimmung. Ob sie wirksam ist, hängt an Voraussetzungen, Form und Fristen.

Wann eine Erhöhung möglich ist

Die Miete muss zum Zeitpunkt der Erhöhung seit 15 Monaten unverändert sein; verlangt werden darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung (§ 558 Abs. 1 BGB). Ausgeschlossen ist sie bei Staffel- und Indexmiete (§ 557a Abs. 2, § 557b Abs. 2 BGB) und wenn der Mietvertrag sie ausschließt (§ 557 Abs. 3 BGB). Für preisgebundenen Wohnraum gelten eigene Regeln.

Form und Begründung

Das Verlangen ist in Textform zu erklären und zu begründen (§ 558a Abs. 1 BGB). Es geht an alle Mieter, die den Vertrag geschlossen haben. Als Begründung nennt das Gesetz insbesondere (§ 558a Abs. 2 BGB):

  • einen Mietspiegel,
  • eine Auskunft aus einer Mietdatenbank,
  • ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen,
  • drei vergleichbare Wohnungen.

Enthält ein qualifizierter Mietspiegel Angaben für die Wohnung, sind sie auch dann mitzuteilen, wenn du dich auf ein anderes Mittel stützt (§ 558a Abs. 3 BGB).

Kappungsgrenze

Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um höchstens 20 % steigen, in bestimmten Gemeinden um höchstens 15 % (§ 558 Abs. 3 BGB). Betrug die Nettokaltmiete vor drei Jahren 600,00 €, sind also höchstens 720,00 € oder 690,00 € möglich, und auch das nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Fristen am Beispiel

Geht das Schreiben am 20.10.2026 zu, läuft die Zustimmungsfrist bis zum 31.12.2026. Mit Zustimmung gilt die neue Miete ab dem 01.01.2027 (§ 558b Abs. 1 BGB); ohne Zustimmung kann der Vermieter bis zum 31.03.2027 auf Zustimmung klagen (§ 558b Abs. 2 BGB). Den Zugang solltest du nachweisen können, etwa durch Boten oder Einwurf-Einschreiben.

Sonderkündigungsrecht des Mieters

Der Mieter kann bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen; dann tritt die Erhöhung nicht ein (§ 561 BGB). Das Musterschreiben weist darauf hin.

Quellen

Ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Die Vorlage gibt die Rechtslage zum angegebenen Stand wieder; prüf sie vor der Verwendung für deinen Fall.

FAQ

Häufige Fragen

Wie oft darf ich die Miete erhöhen?

Die Miete muss zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert sein, und das Verlangen darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung gestellt werden (§ 558 Abs. 1 BGB). Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen dabei nicht mit.

Um wie viel darf die Miete steigen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, und innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 %. In Gemeinden, die die Landesregierung per Verordnung bestimmt hat, sind es höchstens 15 % (§ 558 Abs. 3 BGB).

Was passiert, wenn der Mieter nicht zustimmt?

Stimmt der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang nicht zu, kann der Vermieter innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen (§ 558b Abs. 2 BGB).

Ab wann gilt die neue Miete?

Mit Zustimmung ab dem Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang des Verlangens (§ 558b Abs. 1 BGB). Geht das Schreiben am 20.10.2026 zu, gilt die neue Miete ab dem 01.01.2027.

Gilt das auch bei Staffel- oder Indexmiete?

Nein. Während einer Staffelmiete (§ 557a Abs. 2 BGB) und einer Indexmiete (§ 557b Abs. 2 BGB) ist eine Erhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen, ebenso, wenn der Mietvertrag sie ausschließt (§ 557 Abs. 3 BGB).

Mit IVDesk verwalten

Die neue Miete ab dem Stichtag.

Hat der Mieter zugestimmt, trägst du die neue Miete in IVDesk als Anpassung mit Stichtag am Mietverhältnis ein. Ab dann rechnet die Sollstellung mit ihr.

Im Test enthalten
  • 30 Tage den vollen Umfang ausprobieren
  • 10 KI-Verarbeitungen für Belege
  • Keine Zahlungsdaten, keine Kündigung nötig