Vorlage

Mieter­selbst­auskunft Vorlage: nur zulässige Fragen, in drei Schritten

Ein Fragebogen für Mietinteressenten nach der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz, Version 2.0: je Schritt nur die Fragen, die du dann stellen darfst, mit Datenschutzinformation nach Art. 13 DSGVO.

PDF · Stand 15.10.2026 · Download nach der Anmeldung

Seite 1 der Mieterselbstauskunft: Angaben zu Vermieter und Wohnung, Abschnitt A zur Besichtigung und Abschnitt B mit Fragen nach erklärtem Mietinteresse
Seite 1: Vermieter, Wohnung und die ersten beiden Schritte

Was drinsteht

  • Abschnitt A zur Besichtigung: Name und eine Kontaktangabe
  • Abschnitt B, wenn der Interessent mieten möchte: Personen, Arbeitgeber, Beruf, Einkommen oder verfügbarer Betrag, Haustiere, Insolvenz, Räumungstitel
  • Abschnitt C, wenn du dich für ihn entschieden hast: Einkommens- und Bonitätsnachweis, Rückstände und Kündigung im bestehenden Mietverhältnis
  • Datenschutzinformation nach Art. 13 DSGVO zum Ausfüllen
  • Hinweise für dich: was nicht gefragt wird und wann du löschst
Worauf es ankommt

Fragen, die erforderlich sind. Nicht mehr.

Die Datenschutzkonferenz ist das Gremium der Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern. Ihre Orientierungshilfe ist kein Gesetz, zeigt aber, wie die Aufsicht die DSGVO bei Mietbewerbungen auslegt.

Warum drei Schritte

Welche Frage zulässig ist, hängt davon ab, wie weit die Bewerbung ist. Zur Besichtigung genügen Name und eine Kontaktangabe. Erst wenn der Interessent erklärt, die Wohnung mieten zu wollen, sind Fragen etwa nach Einkommen und Haustieren erforderlich, und Nachweise erst, wenn du dich für ihn entschieden hast. Der Bogen ist deshalb in genau diese drei Abschnitte geteilt, und jeder sagt, wann er auszufüllen ist.

Was du nicht fragst

Nach der Orientierungshilfe gehören diese Angaben nicht in eine Selbstauskunft:

  • Familienstand, Staatsangehörigkeit, Religion oder ethnische Herkunft
  • Vorstrafen, Schwangerschaft oder Kinderwunsch
  • Mitgliedschaft in Parteien oder Mietervereinen
  • die Dauer der Beschäftigung und die Gründe monatlicher Belastungen
  • Kontaktdaten des bisherigen Vermieters und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
  • eine Ausweiskopie; den Ausweis vorzeigen zu lassen, genügt

Keine Einwilligung

Viele Bögen im Umlauf lassen den Interessenten eine Einwilligung unterschreiben. Die Orientierungshilfe hält das für ungeeignet: wer eine Wohnung sucht, willigt nicht freiwillig ein. Rechtsgrundlage sind Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO für die Besichtigung und Buchst. b ab dem erklärten Mietinteresse. Der Bogen enthält deshalb keine Einwilligung, sondern die Information nach Art. 13 DSGVO.

Informieren und löschen

Zur Datenschutzinformation trägst du vor der Weitergabe ein, wer verantwortlich ist. Unterlagen abgelehnter Bewerber löschst du, sobald du sie nicht mehr brauchst, in der Regel spätestens nach sechs Monaten. Eine Liste „auffälliger“ Bewerber zu führen, ist grundsätzlich unzulässig.

Quellen

  • DSK-Orientierungshilfe Orientierungshilfe zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressent:innen, Version 2.0, Stand Januar 2026
  • DSK-Musterfragebogen Anlage Musterfragebogen zur Orientierungshilfe, Stand Januar 2026
  • Art. 6, 13 DSGVO Rechtmäßigkeit der Verarbeitung; Informationspflicht bei Erhebung

Ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Die Vorlage gibt die Rechtslage zum angegebenen Stand wieder; prüf sie vor der Verwendung für deinen Fall.

FAQ

Häufige Fragen

Muss ein Mietinteressent eine Selbstauskunft ausfüllen?

Nein, eine Pflicht, die Fragen zu beantworten, gibt es nicht. Ohne die Angaben eines Schritts kann der Vermieter die Bewerbung in diesem Schritt allerdings nicht weiter berücksichtigen. So steht es auch in der Datenschutzinformation des Bogens.

Darf ich nach dem Einkommen fragen?

Ja, aber erst, wenn der Interessent erklärt hat, die Wohnung mieten zu wollen. Gefragt wird nach dem Nettoeinkommen oder dem Betrag, der nach den laufenden Belastungen für die Miete bleibt, nicht nach den Gründen der Belastungen. Einen Nachweis verlangst du erst, wenn du dich für den Bewerber entschieden hast.

Darf ich eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangen?

Nach der Orientierungshilfe nicht. Der bisherige Vermieter muss eine solche Bescheinigung nicht ausstellen (BGH, Urteil vom 30.09.2009, VIII ZR 238/08), deshalb kann sie auch nicht verlangt werden. Der Bogen fragt stattdessen nach Mietrückständen und einer Kündigung im bestehenden Mietverhältnis.

Brauche ich eine Einwilligung des Interessenten?

Nein. Die Angaben stützen sich auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. b und f DSGVO. Eine Einwilligung wäre bei der Wohnungssuche nicht freiwillig und taugt deshalb nicht als Grundlage; der Bogen enthält keine.

Wie lange darf ich die Selbstauskunft aufbewahren?

Kommt kein Mietvertrag zustande, löschst du die Angaben, sobald du sie nicht mehr brauchst, in der Regel spätestens nach sechs Monaten. Kommt ein Vertrag zustande, behältst du nur, was du für das Mietverhältnis brauchst.

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