Vorlage

Übergabeprotokoll Wohnung: Vorlage für Einzug und Auszug

Zustand Raum für Raum, Zählerstände, Schlüssel und Vereinbarungen auf einem Bogen, den beide Seiten unterschreiben. Derselbe Bogen für Einzug und Auszug, damit der Vergleich zeigt, was sich verändert hat.

PDF · Stand 15.10.2026 · Download nach der Anmeldung

Seite 1 des Übergabeprotokolls: Auswahl Einzug oder Auszug, Angaben zur Übergabe, Tabelle der Räume mit Wänden, Boden, Fenstern und Mängeln, Ausstattung
Seite 1: Angaben, Räume und Ausstattung

Was drinsteht

  • Angaben zur Übergabe: Datum, Wohnung, Mietvertrag und Anwesende
  • Zehn Räume von Flur bis Garage mit Wänden, Boden, Fenstern und Mängeln
  • Ausstattung samt Küche, Einbauten und Rauchwarnmeldern
  • Zählerstände für Strom, Gas, Wasser, Wärmezähler und bis zu vier Heizkostenverteiler
  • Schlüssel nach Art und Anzahl, Vereinbarungen, Fotos und neue Anschrift
  • Unterschriften beider Seiten und eine Hinweisseite
Worauf es ankommt

Was beim Einzug festgehalten ist, zählt beim Auszug.

Gemeinsam und vor Ort

Vermieter und Mieter gehen die Wohnung zusammen durch und füllen das Protokoll noch vor Ort aus. Beide unterschreiben, jede Seite bekommt ein Exemplar. Beim Auszug hilft der Vergleich mit dem Einzugsprotokoll: es zeigt, welcher Zustand schon zu Beginn bestand.

Mängel genau beschreiben

„Kratzer im Parkett vor der Balkontür, ca. 20 cm“ statt „Boden beschädigt“: Ort, Art und Größe machen einen Mangel später nachprüfbar. Fotos mit Datum ergänzen das Protokoll; die Vorlage hat ein Feld, in dem du vermerkst, dass und wie viele es gibt.

Abnutzung ist kein Schaden

Was durch den vertragsgemäßen Gebrauch entsteht, hat der Mieter nicht zu vertreten (§ 538 BGB). Nach dem Ende des Mietverhältnisses muss er die Wohnung zurückgeben (§ 546 Abs. 1 BGB); welche Schlüssel dabei zurückgekommen sind, hält das Protokoll fest.

Sechs Monate ab der Rückgabe

Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Wohnung verjähren in sechs Monaten, gerechnet ab der Rückgabe (§ 548 Abs. 1 BGB). Ein zeitnahes Protokoll ist deshalb für beide Seiten wichtig.

Zählerstände beim Mieterwechsel

Wechselt der Nutzer innerhalb des Abrechnungszeitraums, sind die Geräte zur Verbrauchserfassung zwischendurch abzulesen (§ 9b Abs. 1 HeizkostenV). Deshalb stehen auch die Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler im Protokoll. Strom und Gas meldet der Mieter meist selbst bei seinem Versorger an und ab; die Stände im Protokoll sind dann der Nachweis für beide Seiten.

Quellen

Ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Die Vorlage gibt die Rechtslage zum angegebenen Stand wieder; prüf sie vor der Verwendung für deinen Fall.

FAQ

Häufige Fragen

Ist ein Übergabeprotokoll Pflicht?

Nein, kein Gesetz schreibt es vor. Es ist aber der einfachste Beweis dafür, in welchem Zustand die Wohnung übergeben und zurückgegeben wurde, und zwar für beide Seiten. Was im Protokoll nicht steht, ist später schwer nachzuweisen.

Wer unterschreibt das Übergabeprotokoll?

Vermieter oder sein Vertreter und der Mieter, am besten noch vor Ort nach der gemeinsamen Begehung. Jede Seite bekommt ein Exemplar.

Was gilt als normale Abnutzung?

Veränderungen, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, hat der Mieter nicht zu vertreten (§ 538 BGB). Gewöhnliche Gebrauchsspuren sind deshalb kein Schaden. Damit sich das später unterscheiden lässt, beschreibt das Protokoll Mängel genau: was, wo, wie groß.

Wie lange kann der Vermieter nach dem Auszug noch Schäden geltend machen?

Ersatzansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Wohnung verjähren in sechs Monaten ab der Rückgabe (§ 548 Abs. 1 BGB). Ein Protokoll vom Tag der Rückgabe hält fest, was bis dahin war.

Warum gehören die Zählerstände ins Protokoll?

Wechselt der Mieter während des Abrechnungszeitraums, ist eine Zwischenablesung vorzunehmen (§ 9b Abs. 1 HeizkostenV). Mit den Ständen vom Übergabetag lassen sich Heizung und Wasser in der Nebenkostenabrechnung sauber zwischen altem und neuem Mieter trennen. Wie eine Umlage mit Mieterwechsel taggenau aufgeht, zeigt der Umlagerechner.

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